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AG Lichtenfels, 12.04.2019 - 1 M 155/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 866; ZPO § 775, § 721, § 765a; RVG § 18
Zwangsräumung bei schuldnerfremdem Mitbesitz - rewis.io
Zwangsräumung bei schuldnerfremdem Mitbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung; …
Auszug aus AG Lichtenfels, 12.04.2019 - 1 M 155/19
Für eine elterliche Wohnung gilt, dass minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung haben und sich die Besitzverhältnisse an der Wohnung im Regelfall nicht ändern, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19.03.2008, Az. I ZB 56/07).Für eine elterliche Wohnung gilt, dass minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung haben und sich die Besitzverhältnisse an der Wohnung im Regelfall nicht ändern, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben (BGH, Beschluss vom 19.03.2008, Az. I ZB 56/07).
- KG, 26.10.1993 - 1 W 6068/93
Räumungsvollstreckung gegen Ehegatte und Lebensgefährten
Auszug aus AG Lichtenfels, 12.04.2019 - 1 M 155/19
Dieser ist allenfalls bei Mitbesitz, § 866 BGB, an der Wohnung notwendig (KG, Beschluss vom 26.10.1993, Az. 1 W 6068/93).
- AG Berlin-Wedding, 24.09.2021 - 33 M 1729/21
Zwangsvollstreckung gegen Kinder des Mieters
Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt (…BGH NJW 2008, 1959 Rdnr. 20 und 21 nach juris; AG Lichtenfels Beschluss vom 12. April 2019 - 1 M 155/19 - Rdnr. 9 nach juris).